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   VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22   

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VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22 (https://dejure.org/2022,21866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.07.2022 - 3 K 468/22 (https://dejure.org/2022,21866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 3 K 468/22 (https://dejure.org/2022,21866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und über vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Behörde auch positiv entschieden wird (Bayerischer VGH, Urt. v. 11. Oktober 2019 - 22 B 19.840 -, juris, Rn. 26).

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen keiner eigenständigen Auslegung wie Rechtsnormen (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24), sondern es kommt darauf an, welche Förderpraxis der Beklagten dem Zuwendungsbescheid zugrunde lag (Bayerischer VGH, Urt. v. 11. Oktober 2019, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen keiner eigenständigen Auslegung wie Rechtsnormen (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24), sondern es kommt darauf an, welche Förderpraxis der Beklagten dem Zuwendungsbescheid zugrunde lag (Bayerischer VGH, Urt. v. 11. Oktober 2019, a.a.O.).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-110/13

    HaTeFo - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Empfehlung 2003/361/EG

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Art. 3 Abs. 3 UAbs. 4 des Anhangs ist daher dahingehend auszulegen, dass Unternehmen, die zueinander in keiner der in Abs. 3 UAbs. 1 genannten Beziehungen stehen, aber wegen der Rolle, die eine natürliche Person spielt, gleichwohl eine einzige wirtschaftliche Einheit darstellen, als verbundene Unternehmen anzusehen sind, sofern sie ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind (vgl. zu alldem: EuGH, Urt. v. 10. März 2021 - C-572/19 -, juris, Rn. 87 ff.; Urt. v. 27. Februar 2014 - C-110/13 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Sie begründen jedoch mittels des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und 28 GG) Außenwirkung (BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 10 C 1.17 -, juris, Rn 15, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Dem materiellen Recht folgend, das hier vor allem durch die Förderrichtlinien und deren Anwendung durch die Beklagte in ständiger Praxis vorgegeben wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung der Fördervoraussetzungen der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (Bayerischer VGH, Besohl. v. 18. Mai 2020 - 6 ZB 20.438 -, juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenbrg, Urt. v. 27. November 2013 - OVG 6 B 3.12 -, juris, Rn. 50; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. März 2009 - 10 S 1578/08 -, juris, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Dem materiellen Recht folgend, das hier vor allem durch die Förderrichtlinien und deren Anwendung durch die Beklagte in ständiger Praxis vorgegeben wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung der Fördervoraussetzungen der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (Bayerischer VGH, Besohl. v. 18. Mai 2020 - 6 ZB 20.438 -, juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenbrg, Urt. v. 27. November 2013 - OVG 6 B 3.12 -, juris, Rn. 50; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. März 2009 - 10 S 1578/08 -, juris, Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15

    Einstufung als Großunternehmen für die Bewilligung einer Zuwendung nach den

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Nicht zu fördern sind nach Sinn und Zweck etwa Unternehmen, die - nach einer wertenden wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung - eine wirtschaftliche Einheit bilden und deshalb über eine stärkere Wirtschaftskraft verfügen als ein KMU (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17. Mai 2018 - 3 LB 5/15 -, juris, Rn. 45 f.; VG Würzburg, Urt. v. 18. Oktober 2021 - W 8 K 21.716 -, juris, Rn. 53).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 6 ZB 21.301

    Bewilligung einer Verpflegungspauschale

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Entscheidend für die Außenwirkung ist, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 03. Mai 2021 - 6 ZB 21.301-, juris, Rn. 8).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.716

    Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, dieselbe Inhaberin eines Schuhgeschäfts

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Nicht zu fördern sind nach Sinn und Zweck etwa Unternehmen, die - nach einer wertenden wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung - eine wirtschaftliche Einheit bilden und deshalb über eine stärkere Wirtschaftskraft verfügen als ein KMU (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17. Mai 2018 - 3 LB 5/15 -, juris, Rn. 45 f.; VG Würzburg, Urt. v. 18. Oktober 2021 - W 8 K 21.716 -, juris, Rn. 53).
  • EuGH, 10.03.2021 - C-572/19

    Ertico - ITS Europe/ Kommission

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 468/22
    Art. 3 Abs. 3 UAbs. 4 des Anhangs ist daher dahingehend auszulegen, dass Unternehmen, die zueinander in keiner der in Abs. 3 UAbs. 1 genannten Beziehungen stehen, aber wegen der Rolle, die eine natürliche Person spielt, gleichwohl eine einzige wirtschaftliche Einheit darstellen, als verbundene Unternehmen anzusehen sind, sofern sie ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind (vgl. zu alldem: EuGH, Urt. v. 10. März 2021 - C-572/19 -, juris, Rn. 87 ff.; Urt. v. 27. Februar 2014 - C-110/13 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 6 B 3.12

    Anforderungen an einen Parteibeitritt; Verwirkung des Klagerechts trotz

  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 6 A 1/19

    KMU und "verbundenes Unternehmen" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 800/2008

  • VG Köln, 19.04.2024 - 16 K 902/22
    vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 LB 5/15 -, juris Rn. 49; VG Cottbus, Urteil vom 7. Juli 2022 - 3 K 468/22 -, juris Rn. 26; Kainer , in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2022, Bd. 5 T. 2 Abschn. X Rn. 18.
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